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Patientenverfügung                

Ich habe persönlich eine sehr ablehnende Haltung zur Patientenverfügung, weil ich auf Intensivstation Erfahrungen gemacht habe, die ich niemals zuvor machen und erahnen konnte, die mit meinen laienhaften Vorstellungen, was es bedeutet an Maschine und Schläuchen zu hängen, nicht konform gingen.

Dennoch möchte ich einen Ausschnitt der ALS-Homepage der Charité veröffentlichen, weil meine persönliche Einstellung nur für mich gilt...

- Zur Sicherung der Patientenautonomie bei der Festlegung therapeutischer Handlungen insbesondere in der Spät- und Terminalphase der ALS ist eine schriftliche Willenserklärung unter Zeugen eine etablierte medizinische und juristische Praxis. Die Willenserklärung erfolgt in der Regel in Form einer Patientenverfügung.

Mit Gültigkeit ab dem 01.09.2009 wurden die formalen Voraussetzungen für die Patientenverfügung mit einer Novellierung des Betreuungsrechts neu geregelt. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) eine verbesserte Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügung geschaffen. Gleichzeitig wurden die formalen Anforderungen an die Patientenverfügung verstärkt, die insbesondere für ALS-Patienten aufgrund der motorischen Einschränkungen Implikation haben. Die wesentliche Veränderung sieht vor, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenständig unterzeichnet wird. Diese formale Festlegung war in den früheren Anforderungen für Patientenverfügung nicht gegeben. Gleichzeitig ist bei ALS-bedingten Paresen eine eigenständige Unterschrift unter Umständen nicht möglich. In diesem Fall ist eine Beglaubigung der Patientenverfügung von einer Notarin oder einem Notar durch Handzeichen erforderlich. In diesem Fall wird der Patientenwille auf einem mündlichen, nonverbalen Weg oder durch eine Kommunikationshilfe ermittelt und durch ein Notariat bestätigt. Wichtig ist, dass ein Widerruf der Patientenverfügung jederzeit formlos erfolgen kann, ohne strenge Bindung an die Schriftform. Es wird weiterhin empfohlen, die Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen, z. B. jährlich, zu erneuern oder zu bestätigen. Damit kann eine Konkretisierung der Patientenverfügung innerhalb der fortschreitenden ALS erreicht werden.

Eine zweite wesentliche Neuerung ist die Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und möglicherweise religiöser Anschauungen. Diese Beschreibung gilt als Ergänzung und Interpretationshilfe Ihres Patientenwillens. Dabei sieht der Gesetzgeber die Äußerung zu den folgenden Themenbereichen vor: Bewertung und Bilanzierung des bisherigen Lebens; Erwartungen an ein zukünftiges Leben und die Lebensqualität; Wünsche und Ängste; Bewältigung oder Erfahrungen mit vorangehenden leidvollen Lebenssituationen oder der jetzigen Erkrankung; Beziehung zu anderen Menschen, insbesondere der Rolle von Familie, Freunden und Einstellung zu Hilfsangeboten durch andere Menschen sowie mögliche Ängste, Hilfe durch Dritte anzunehmen und anderen Personen zur Last zu fallen; das Erleben von Leid, Behinderung und Sterben und mögliche Ängste.

Die Patientenverfügung sollte neben den eigenen Wertvorstellungen eine Aussage treffen, in welchen Situationen und mit welchem Umfang Sie eine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. In den in der Broschüre befindlichen Musterdokumenten werden eine detaillierte Anleitung zur Abfassung einer Patientenverfügung sowie Textbausteine des BMJ zur Verfügung gestellt, die Sie Ihren eigenen Bedürfnisse anpassen und als Grundlage für eine von Ihnen individuell erstellte Patientenverfügung dienen können. -

Gesetzestext

Broschüre

Obiger Textauszug von www.als-charite.de

mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Dr. Thomas Meyer

Ebenso möchte ich eine Frage zur Patientenverfügung veröffentlichen, die anregen sollte, sich in Sachen Patientenverfügung allumfassend vorab zu informieren:

"Helfen Patientenverfügungen der Gesellschaft, Kosten zu sparen? Können Patientenverfügungen wirklich Leid verhindern/verkürzen oder ist es der Gesellschaft nützlich, sich nicht mehr mit schwerstkranken Menschen befassen zu müssen?"
(gestellt von Dinah Radtke am 01.12.2002)

Dott. Paolo Bavastro zu dieser Frage:     

Patientenverfügungen könnten, wenn sehr viele Menschen medizinische Hilfe per Verfügung verweigern würden, Kosten sparen. Sie müssten allerdings verbindlich werden. Gerade da liegt aber das Problem: Da keiner die Zukunft voraussagen kann, sind Patientenverfügungen sehr kritisch zu sehen, da die Grundbedingungen der Autonomie nicht erfüllt werden können.

Es ist eine Illusion, eine gefährliche Illusion, zu glauben, mit Patientenverfügungen könnte man eine Sicherheit am Lebensende erreichen. Leid lässt sich so nicht verhindern, da ohne medizinische Hilfe das Leid meist größer ist oder wird. Was ist Leid? Wer leidet? Ein Mensch, der medizinische Hilfe verweigert – die meisten Verfügungen sind so verfasst, dass die Menschen formulieren was sie nicht wollen –, verletzt seine eigene Würde, da er eine helfende Beziehung verweigert – Beziehung ist aber Teil der menschlichen Würde.

Verfügungen können dazu beitragen, das Thema Krankheit, Sterben, Tod in der Gesellschaft weiter zu tabuisieren. Sie öffnen unmerklich das Tor zur Zulassung von aktiver Euthanasie. Sie sind gefährlich, da sie lediglich eine Pseudosicherheit geben: Sie schaden mehr als sie nutzen.

www.beatmet-zuhause-leben.de